Schacht-Belüftungsgitter
Schacht-Belüftungsgitter
Die Schacht-Abdeckung ohne Öffnung dient der Sicherung von Schachtöffnungen bei z.B. Belüftungsarbeiten nach der UVV-Ortsentwässerung (DGUV 103-004 4.9.1). Es ist ein wichtiger Bestandteil der Baustellensicherung / Arbeitssicherheit.
Merkmale
- robuste Ausführung aus verzinktem Stahl
- Tragfähigkeit bis 2,7 Tonnen
- inklusive 2 rot/weißen Fahnen
optional:
-
für kleine Schachtöffnungen ist eine 3-Punktfixierung erhältlich, sie hält das Gitter an Ort und Stelle
Unfall-Verhütungs-Vorschrift: DGUV 103-004 4.9.1
Alle geöffneten Einstiege, auch solche, an denen nicht gearbeitet wird, sind gegen Absturz von Personen zu sichern. Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z.B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost oder eine gegen Verrutschen gesicherte Absperrung mit rot-weißem Anstrich.
Bestellinformationen
Gewicht: 6.90
Gewicht: 9.50
Gewicht: 0.10





