Schacht-Belüftungsgitter
Schacht-Belüftungsgitter
Das Schacht-Abdeckung ohne Öffnung dient der Sicherung von Schachtöffnungen bei z.B. Belüftungsarbeiten nach der UVV-Ortsentwässerung (GUV 17.6). Es ist ein wichtiger Bestandteil der Baustellensicherung / Arbeitssicherheit.
Merkmale
- robuste Ausführung aus verzinktem Stahl
- Tragfähigkeit bis 2,7 Tonnen
- inklusive 2 rot/weißen Fahnen
optional:
-
für kleine Schachtöffnungen ist eine 3-Punktfixierung erhältlich, sie hält das Gitter an Ort und Stelle
Unfall-Verhütungs-Vorschrift: UVV § 17.6:
Jeder geöffnete Einstieg, auch solche an denen nicht gearbeitet wird, ist gegen Absturz von Personen zu sichern. Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z. B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost.
Bestellinformationen
Gewicht: 6.90
Gewicht: 9.50
Gewicht: 0.10