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AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Lieferers abgeändert oder abgeschlossen werden. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
Für die gesamte und auch zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Vereinbarungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.

 

§ 2 Angebot und Abschluss

Angebote sind stets freibleibend, soweit der Lieferer nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferers verbindlich. Wahlweise kann die Bestätigung zusammen mit der Rechnungsstellung erfolgen. Soweit Verkaufsangestellte oder Fachberater mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Verkaufsvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Geräte, Zubehöre, Materialien, Software und Unterlagen und insoweit Abweichungen von unseren Angeboten und Prospekten behalten wir uns vor.

 

§ 3 Preise

Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich Verpackung. Unsere Preise verstehen sich in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, sofern nichts anderes vereinbart ist. Liegt zwischen Auftragserteilung und Auftragserledigung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns eine Überprüfung der Preise vor. Weiter behalten wir uns einen Preisangleich bei veränderter Kostenlage vor.

 

§ 4 Lieferung

Wird eine Lieferung wegen nicht rechtzeitiger Selbstlieferung, infolge von Betriebsstörungen, die nicht auf einem groben Verschulden unsererseits beruhen, oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen unmöglich oder kann sie nicht rechtzeitig oder im vereinbarten Ausmaß erfolgen, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug oder wird eine Leistung durch von uns zu vertretende Gründe unmöglich, so kann der Besteller nach setzen einer Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Alle sonstigen Ansprüche des Bestellers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware uns bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versendungsmöglichkeit der Ware dem Besteller angezeigt worden ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich außerdem um den Zeitraum, währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag im Verzug ist. Unbeschadet bleiben unsere darüber hinausgehenden Rechte in Hinblick auf den Verzug des Bestellers. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, von Besteller entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.

 

§ 5 Versand und Gefahrübergang

Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Lieferers überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Auf Wunsch wird die Ware von uns gegen alle mit dem Versand zusammenhängenden Risiken versichert. Die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden von uns dem Besteller in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind grundsätzlich „netto Kasse“ ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftliche vereinbart worden ist. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen und unter Abzug entstehender Spesen, Zinsen, Provisionen, Kosten und Steuern und unter Vorbehalt gutgeschrieben. Eine Zahlung durch den Käufer gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können; bei der Hingabe von Wechseln oder Schecks also erst dann, wenn diese endgültig eingelöst worden sind und ein Rückgriff auf uns ausgeschlossen ist. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung von Wechseln uns Schecks übernehmen wir keine Gewähr.
Zahlungsverzug berechtigt uns, alle Lieferungen zurückzuhalten.
Gegenüber unseren Ansprüchen ist Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht unter keinem Gesichtspunkt zulässig. Insbesondere berechtigte Mängelrügen, Reklamationen oder Rücksendungen berechtigen den Besteller nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder/und begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Wir sind alsdann berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen wegen aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu verlangen und alle uns obliegenden Erfüllungshandlungen bis zur Vorauszahlung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Liegt die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von 3 Tagen vor, so sind wir berechtigt, nach unsrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Kreditwürdigkeit des Kunden gilt bereits dann als zweifelhaft, wenn eine Bank oder eine Auskunftsdatei dem Sinne nach mitteilt, die Zahlungsweise des Kunden sei unregelmäßig oder es sei Zurückhaltung geboten. Der Kunden ist verpflichtet, uns von Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, von uns gelieferte Ware ohne Inanspruchnahme eines Gerichtsvollziehers zurückzunehmen. Zu diesem Zweck hat der Besteller den von uns beauftragten Personen jederzeit zu gestatten, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten.
Die zurückgenommenen Teile werden dem Besteller nach unserer Wahl zu berechnenden oder zu den am Tage gültigen Preisen gutgeschrieben, wobei für den Gewinnausfall und für die bei der Lieferung entstandenen Kosten 25 % sowie zusätzlich die durch Rücknahme entstandenen Unkosten in Abzug gebracht werden. Ein weiterer Abzug kann erfolgen, wenn die Ware nicht mehr neuwertig ist. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Rechte aus § 36 der Vergleichsordnung sollen für uns und dem Besteller nicht bestehen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch etwaige Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im normalen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Pfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Er tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe und mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an uns ab. Wird der von uns gelieferte Kaufgegenstand mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet, uns auf Anforderung Name und Adresse der Erwerber der Eigentumsware bekanntzugeben und diese Abtretung der Erwerber der Ware anzuzeigen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges ebenfalls berechtigt, gelieferte Ware zurückzufordern, wobei der Besteller die Kosten des Rücktransportes zu zahlen hat. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Bestellers an den unter Eigentumsvorbehalt von uns gelieferten Waren betreffen, hat der Besteller uns sofort zu unterrichten.

 

§ 8 Ausfuhrbestimmungen

Ist die Ausfuhr des Kaufgegenstandes durch den Besteller vorgesehen, so sind von diesem die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 

§ 10 Software

Die Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Die Lieferung von Software erfolgt nur zur alleinigen Nutzung durch den Besteller. Sie darf jeweils nur auf einem Computersystem genutzt werden. Dritten darf die Software nicht zugänglich gemacht werden. Eingriffe und Änderungen sind nur mit Genehmigung zulässig.

 

§ 11 Datenschutz

Gemäß DSGVO setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Ihre Daten EDVmäßig gespeichert und verarbeitet werden.

 

§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Lieferer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen.

 

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Lieferers oder nach Wahl des Lieferers ein vom Lieferer angerufenes Gericht im Lande des Bestellers, falls dieser seinen Sitz im Ausland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart auch soweit ein ausländischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 14 Teilwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, dass eine ihr am nächsten kommende Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert bleiben.

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